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LG Heidelberg, 24.09.1997 - O 62/96 KfH II |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1997, 1787
- DB 1997, 2265
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96
Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts …
Auszug aus LG Heidelberg, 24.09.1997 - O 62/96
zuletzt BGH-Beschl. vom 17.3.1997 - II ZB 3/96, DB 1997 S. 1121 (1122) unter III. 3.
- OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 12 U 77/06
Aktiengesellschaft: Anfechtung von Entlastungsbeschlüssen wegen Verletzung des …
Unabhängig davon, ob man den Aktionär generell für verpflichtet hält, die teilweise unterbliebene Beantwortung seiner Frage unaufgefordert zu rügen oder einer objektiv falschen Feststellung des Versammlungsleiters, derzufolge alle Frage beantwortet seien, zu widersprechen (so Landgericht Heidelberg, ZIP 1997, 1787 ff., Landgericht Braunschweig BB 1991, 856 ff., Hüffer, AktG, 7. Aufl., zu § 131, Rdnr.21, Henn, Handbuch des Aktienrechts, 7. Aufl., Rn. 880; a.A. MK-Kubis, zu § 131 AktG, Rdnr.71) war für den Vorstand der Beklagten in der streitgegenständlichen Hauptversammlung nicht erkennbar, dass jedenfalls in den Augen der Klägerin keine Auskunft über die Angemessenheit der Gegenleistung, sondern eine Information zur konkreten Höhe gewünscht war und daher die gegebene Antwort nicht als ausreichend angesehen wurde.